Sachbeschädigung etc. Die amtliche Verteidigung ist bei der Frage, ob ein Rechtsmittel zu ergreifen ist, unabhängig. Sie darf nur nicht ein Rechtsmittel gegen den Willen der beschuldigten Person ergreifen. Ist die beschuldigte Person nicht erreichbar, kann die amtliche Verteidigung die Berufung vorsorglich in ihrem Namen anmelden (E. I. 1.2)
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Basel-Land Kantonsgericht 12.11.2019 2019-11-12-sr-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.11.2019 2019-11-12-sr-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.11.2019 2019-11-12-sr-2
Sachbeschädigung etc. Die amtliche Verteidigung ist bei der Frage, ob ein Rechtsmittel zu ergreifen ist, unabhängig. Sie darf nur nicht ein Rechtsmittel gegen den Willen der beschuldigten Person ergreifen. Ist die beschuldigte Person nicht erreichbar, kann die amtliche Verteidigung die Berufung vorsorglich in ihrem Namen anmelden (E. I. 1.2)
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