Übereinstimmende Parteianträge nach Einholung eines Gerichtsgutachtens; Voraussetzungen, unter welchen der obsiegenden Beschwerde führenden Partei unter dem Titel der Parteientschädigung die Kosten eines privat eingeholten Gutachtens vergütet werden können, verneint.
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Basel-Land Kantonsgericht 13.09.2019 2019-09-13-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 13.09.2019 2019-09-13-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 13.09.2019 2019-09-13-sv-1
Übereinstimmende Parteianträge nach Einholung eines Gerichtsgutachtens; Voraussetzungen, unter welchen der obsiegenden Beschwerde führenden Partei unter dem Titel der Parteientschädigung die Kosten eines privat eingeholten Gutachtens vergütet werden können, verneint.
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