Da der Versicherte, obwohl er das Ziel verfolgte, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, bereit und in der Lage war, einer unselbständigen Tätigkeit nachzugehen, ist die Vermittlungsfähigkeit zu bejahen.
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Basel-Land Kantonsgericht 29.08.2019 2019-08-29-sv-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.08.2019 2019-08-29-sv-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.08.2019 2019-08-29-sv-4
Da der Versicherte, obwohl er das Ziel verfolgte, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, bereit und in der Lage war, einer unselbständigen Tätigkeit nachzugehen, ist die Vermittlungsfähigkeit zu bejahen.
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