Für ein Abstellen auf die konkreten Zahlen bei der Berechnung des Valideneinkommens ist nicht mass-gebend, was die versicherte Person im Zeitpunkt des Rentenbeginns an Arbeitsverhältnis und Einkommen vorweisen kann, sondern, was sie hypothetisch als gesunde Person verdienen würde
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Basel-Land Kantonsgericht 22.08.2019 2019-08-22-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.08.2019 2019-08-22-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.08.2019 2019-08-22-sv-5
Für ein Abstellen auf die konkreten Zahlen bei der Berechnung des Valideneinkommens ist nicht mass-gebend, was die versicherte Person im Zeitpunkt des Rentenbeginns an Arbeitsverhältnis und Einkommen vorweisen kann, sondern, was sie hypothetisch als gesunde Person verdienen würde
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