Verfahrenseinstellung / Begründungspflicht hinsichtlich der Kosten- und Entschädigungsfolgen bei einer Verfahrenseinstellung / Die Staatsanwaltschaft muss in der Einstellungsverfügung wenigstens kurz ihre Überlegungen nennen, von denen sie sich hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt (E. 3).
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Basel-Land Kantonsgericht 16.07.2019 2019-07-16-sr-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 16.07.2019 2019-07-16-sr-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 16.07.2019 2019-07-16-sr-2
Verfahrenseinstellung / Begründungspflicht hinsichtlich der Kosten- und Entschädigungsfolgen bei einer Verfahrenseinstellung / Die Staatsanwaltschaft muss in der Einstellungsverfügung wenigstens kurz ihre Überlegungen nennen, von denen sie sich hat leiten lassen und auf die sich ihr Entscheid stützt (E. 3).
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