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2019-06-20-sv-2

Basel-Landschaft · 2019-06-20 · Deutsch BL

Die Arbeitslosenkasse hat die ausgerichteten Einarbeitungszuschüsse zu Recht von der Beschwerdeführerin zurückgefordert, obwohl die Einarbeitungszuschüsse gegenüber dem Mitarbeiter verfügt worden   waren. Zudem ist der Rückforderungsanspruch nicht verwirkt.

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Die Arbeitslosenkasse hat die ausgerichteten Einarbeitungszuschüsse zu Recht von der Beschwerdeführerin zurückgefordert, obwohl die Einarbeitungszuschüsse gegenüber dem Mitarbeiter verfügt worden   waren. Zudem ist der Rückforderungsanspruch nicht verwirkt.

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