Da sich der Beschwerdeführer als Gesunder mit einem bescheidenen Erwerbseinkommen begnügte, besteht kein Grund, das unterdurchschnittliche Valideneinkommen auf einen Durchschnittslohn aufzurechnen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 13.06.2019 2019-06-13-sv-9 Bâle-Campagne Kantonsgericht 13.06.2019 2019-06-13-sv-9 Basilea Campagna Kantonsgericht 13.06.2019 2019-06-13-sv-9
Da sich der Beschwerdeführer als Gesunder mit einem bescheidenen Erwerbseinkommen begnügte, besteht kein Grund, das unterdurchschnittliche Valideneinkommen auf einen Durchschnittslohn aufzurechnen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht