Bestätigung einer möglicherweise zu Unrecht ergangenen Revisionsverfügung (Art. 17 ATSG) mit der substituierten Begründung, dass die ursprüngliche Rentenzusprache zweifellos unrichtig war und die Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist
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Basel-Land Kantonsgericht 06.06.2019 2019-06-06-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 06.06.2019 2019-06-06-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 06.06.2019 2019-06-06-sv-1
Bestätigung einer möglicherweise zu Unrecht ergangenen Revisionsverfügung (Art. 17 ATSG) mit der substituierten Begründung, dass die ursprüngliche Rentenzusprache zweifellos unrichtig war und die Berichtigung von erheblicher Bedeutung ist
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