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2019-05-29-sv-2

Basel-Landschaft · 2019-05-29 · Deutsch BL

Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; die Beschwerdeführerin konnte nicht rechtsgenüglich darlegen, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle zumindest bis zur Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle nicht zumutbar gewesen wäre

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Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit; die Beschwerdeführerin konnte nicht rechtsgenüglich darlegen, dass ihr aus gesundheitlichen Gründen ein Verbleib an der bisherigen Arbeitsstelle zumindest bis zur Zusicherung einer neuen Arbeitsstelle nicht zumutbar gewesen wäre

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