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2019-05-16-sv-4

Basel-Landschaft · 2019-05-16 · Deutsch BL

Ob eine objektiv begründete Befürchtung besteht, dass ein Gutachter sich nicht allein von fachlichen Gesichtspunkten, sondern auch von den (vermeintlichen) Erwartungen der Auftraggeber leiten lässt, ist im Rahmen der Beweiswürdigung im Einzelfall zu prüfen. Allein aus statistischen Daten zu Zahl und Mass der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit lässt sich nicht auf eine Befangenheit der Gutachterperson schliessen.

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Ob eine objektiv begründete Befürchtung besteht, dass ein Gutachter sich nicht allein von fachlichen Gesichtspunkten, sondern auch von den (vermeintlichen) Erwartungen der Auftraggeber leiten lässt, ist im Rahmen der Beweiswürdigung im Einzelfall zu prüfen. Allein aus statistischen Daten zu Zahl und Mass der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit lässt sich nicht auf eine Befangenheit der Gutachterperson schliessen.

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