Aus den Eingaben des Beschwerdeführers ergibt sich, dass dieser mit dem Schreiben des Krankenversicherers nicht einverstanden ist, weshalb diese eine einsprachefähige Verfügung zu erlassen hat; die Rechtsverweigerungsbeschwerde ist folglich gutzuheissen.
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Basel-Land Kantonsgericht 02.05.2019 2019-05-02-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 02.05.2019 2019-05-02-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 02.05.2019 2019-05-02-sv-1
Aus den Eingaben des Beschwerdeführers ergibt sich, dass dieser mit dem Schreiben des Krankenversicherers nicht einverstanden ist, weshalb diese eine einsprachefähige Verfügung zu erlassen hat; die Rechtsverweigerungsbeschwerde ist folglich gutzuheissen.
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