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2019-04-23-sr-2

Basel-Landschaft · 2019-04-23 · Deutsch BL

Anwaltspost / Der Schutzbereich von Art. 235 Abs. 4 StPO umfasst nebst aktuellen auch mögliche künftige Verteidiger (E. 2.3.2). Dies bedeutet aber nicht, dass sämtliche an oder von einem Beschuldigten als „Anwaltspost" bezeichnete Korrespondenz nicht mehr kontrolliert werden darf. Geht die Verfahrensleitung von einer Missbrauchsgefahr aus, so hat sie unter bestimmtenVoraussetzungen das Recht, den freien Verkehr einzuschränken, allerdings ist dieser Entscheid dem Zwangsmassnahmengericht zur Genehmigung zu unterbreiten (E. 2.3.3).

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Basel-Land Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-2

Anwaltspost / Der Schutzbereich von Art. 235 Abs. 4 StPO umfasst nebst aktuellen auch mögliche künftige Verteidiger (E. 2.3.2). Dies bedeutet aber nicht, dass sämtliche an oder von einem Beschuldigten als „Anwaltspost" bezeichnete Korrespondenz nicht mehr kontrolliert werden darf. Geht die Verfahrensleitung von einer Missbrauchsgefahr aus, so hat sie unter bestimmtenVoraussetzungen das Recht, den freien Verkehr einzuschränken, allerdings ist dieser Entscheid dem Zwangsmassnahmengericht zur Genehmigung zu unterbreiten (E. 2.3.3).

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