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2019-04-23-sr-1

Basel-Landschaft · 2019-04-23 · Deutsch BL

Beweisanträge / Der Beweisantrag kann nicht ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden, weshalb die Erhebung der Beschwerde im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen ist (vgl. Art. 394 lit. b StPO) / Untersuchungsgrundsatz nach Art. 6 StPO; es ist die Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft, Beweise zu erheben. Diese Aufgabe kann und darf nicht delegiert werden.

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Basel-Land Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.04.2019 2019-04-23-sr-1

Beweisanträge / Der Beweisantrag kann nicht ohne Rechtsnachteil vor dem erstinstanzlichen Gericht wiederholt werden, weshalb die Erhebung der Beschwerde im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen ist (vgl. Art. 394 lit. b StPO) / Untersuchungsgrundsatz nach Art. 6 StPO; es ist die Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft, Beweise zu erheben. Diese Aufgabe kann und darf nicht delegiert werden.

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