Es ist fraglich, ob die Beschwerdeführerin mit der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag der Arbeitslosenkasse einen Schaden zugefügt hat, da unklar ist, ob die Beschwerdeführerin überhaupt noch Lohn- oder Krankentaggeldansprüche gegenüber ihrer Arbeitgeberin hätte.
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Basel-Land Kantonsgericht 17.04.2019 2019-04-17-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 17.04.2019 2019-04-17-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 17.04.2019 2019-04-17-sv-1
Es ist fraglich, ob die Beschwerdeführerin mit der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag der Arbeitslosenkasse einen Schaden zugefügt hat, da unklar ist, ob die Beschwerdeführerin überhaupt noch Lohn- oder Krankentaggeldansprüche gegenüber ihrer Arbeitgeberin hätte.
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