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2019-04-17-sv-1

Basel-Landschaft · 2019-04-17 · Deutsch BL

Es ist fraglich, ob die Beschwerdeführerin mit der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag der Arbeitslosenkasse einen Schaden zugefügt hat, da unklar ist, ob die Beschwerdeführerin überhaupt noch Lohn- oder Krankentaggeldansprüche gegenüber ihrer Arbeitgeberin hätte.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

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Es ist fraglich, ob die Beschwerdeführerin mit der Zustimmung zum Aufhebungsvertrag der Arbeitslosenkasse einen Schaden zugefügt hat, da unklar ist, ob die Beschwerdeführerin überhaupt noch Lohn- oder Krankentaggeldansprüche gegenüber ihrer Arbeitgeberin hätte.

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