Würdigung der medizinischen Unterlagen mit Blick auf die Frage der verbleibenden Restarbeitsfähigkeit. Aus einer Gesamtwürdigung der gutachterlichen Ausführungen heraus besteht beim Versicherten eine Restarbeitsfähigkeit von 50%.
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Basel-Land Kantonsgericht 14.02.2019 2019-02-14-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 14.02.2019 2019-02-14-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 14.02.2019 2019-02-14-sv-1
Würdigung der medizinischen Unterlagen mit Blick auf die Frage der verbleibenden Restarbeitsfähigkeit. Aus einer Gesamtwürdigung der gutachterlichen Ausführungen heraus besteht beim Versicherten eine Restarbeitsfähigkeit von 50%.
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