Würdigung des medizinischen Sachverhalts; es ist nicht zu beanstanden, dass die IV-Stelle in psychiatrischer Hinsicht auf ein von ihr eingeholtes Gutachten und in somatischer bzw. polydisziplinärer Hinsicht insbesondere auf versicherungsinterne Berichte abgestellt hat.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.01.2019 2019-01-24-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.01.2019 2019-01-24-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.01.2019 2019-01-24-sv-1
Würdigung des medizinischen Sachverhalts; es ist nicht zu beanstanden, dass die IV-Stelle in psychiatrischer Hinsicht auf ein von ihr eingeholtes Gutachten und in somatischer bzw. polydisziplinärer Hinsicht insbesondere auf versicherungsinterne Berichte abgestellt hat.
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