Einstellung in der Anspruchsberechtigung bejaht. Eine ärztliche Bescheinigung, welche eine Weiterführung der bisherigen Stelle für die Beschwerdeführerin in objektiver Hinsicht unzumutbar erscheinen liesse, liegt nicht vor.
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Basel-Land Kantonsgericht 04.01.2019 2019-01-04-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.01.2019 2019-01-04-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.01.2019 2019-01-04-sv-1
Einstellung in der Anspruchsberechtigung bejaht. Eine ärztliche Bescheinigung, welche eine Weiterführung der bisherigen Stelle für die Beschwerdeführerin in objektiver Hinsicht unzumutbar erscheinen liesse, liegt nicht vor.
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