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2018-12-20-sv-3

Basel-Landschaft · 2018-12-20 · Deutsch BL

Eine Liegenschaft im Ausland wird in der EL nicht nach den Grundsätzen des kantonalen  Steuerrechts bewertet; dies bedeutet, dass die Ausgleichskasse den Verkehrswert und den (hypothetischen) marktkonformen Mietzins zu ermitteln und auf der Einnahmenseite zu  berücksichtigen hat.

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Eine Liegenschaft im Ausland wird in der EL nicht nach den Grundsätzen des kantonalen  Steuerrechts bewertet; dies bedeutet, dass die Ausgleichskasse den Verkehrswert und den (hypothetischen) marktkonformen Mietzins zu ermitteln und auf der Einnahmenseite zu  berücksichtigen hat.

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