Revision einer Hilflosenentschädigung: Der Umstand, dass es von Seiten der Versicherten mit der Zeit offensichtlich zu einer gewissen Angewöhnung oder Anpassung an die Behinderung gekommen ist, stellt - bei an sich gleich gebliebenem Gesundheitszustand - einen eigenständigen Revisionsgrund dar
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Basel-Land Kantonsgericht 22.11.2018 2018-11-22-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 22.11.2018 2018-11-22-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 22.11.2018 2018-11-22-sv-3
Revision einer Hilflosenentschädigung: Der Umstand, dass es von Seiten der Versicherten mit der Zeit offensichtlich zu einer gewissen Angewöhnung oder Anpassung an die Behinderung gekommen ist, stellt - bei an sich gleich gebliebenem Gesundheitszustand - einen eigenständigen Revisionsgrund dar
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