Legitimation zur Anfechtung des Honorars der amtlichen Verteidigung Die amtliche verteidigte Person ist durch eine angeblich zu tief festgesetzte Entschädigung nicht beschwert und daher nicht zur Rüge legitimiert, das der amtlichen Verteidigung zugesprochene Honorar sei zu niedrig bemessen (E. I).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 20.11.2018 2018-11-20-sr-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 20.11.2018 2018-11-20-sr-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 20.11.2018 2018-11-20-sr-1
Legitimation zur Anfechtung des Honorars der amtlichen Verteidigung Die amtliche verteidigte Person ist durch eine angeblich zu tief festgesetzte Entschädigung nicht beschwert und daher nicht zur Rüge legitimiert, das der amtlichen Verteidigung zugesprochene Honorar sei zu niedrig bemessen (E. I).
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht