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2018-10-16-zr-1

Basel-Landschaft · 2018-10-16 · Deutsch BL

Pfändungsvollzug: Voraussetzung eines Fortsetzungsbegehrens ist ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl. Eine Teilzahlung der Betreibung im Umfang der unbestrittenen Forderung zieht keine Anerkennung der bestrittenen Forderung und damit auch keinen Rückzug eines Teilrechtsvorschlages nach sich.

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Pfändungsvollzug: Voraussetzung eines Fortsetzungsbegehrens ist ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl. Eine Teilzahlung der Betreibung im Umfang der unbestrittenen Forderung zieht keine Anerkennung der bestrittenen Forderung und damit auch keinen Rückzug eines Teilrechtsvorschlages nach sich.

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