Würdigung des medizinischen Sachverhalts; auf das polydisziplinäre Gutachten des BEGAZ kann abgestellt werden. Die Versicherte hat ab 1. November 2013 bis 30. Juni 2015 Anspruch auf eine befristete volle Rente der IV. Einen weitergehenden Rentenanspruch ab 1. Juli 2015 hat die IV-Stelle zu Recht abgelehnt.
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Basel-Land Kantonsgericht 04.10.2018 2018-10-04-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.10.2018 2018-10-04-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.10.2018 2018-10-04-sv-3
Würdigung des medizinischen Sachverhalts; auf das polydisziplinäre Gutachten des BEGAZ kann abgestellt werden. Die Versicherte hat ab 1. November 2013 bis 30. Juni 2015 Anspruch auf eine befristete volle Rente der IV. Einen weitergehenden Rentenanspruch ab 1. Juli 2015 hat die IV-Stelle zu Recht abgelehnt.
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