Unter Hinweis auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung wurden die arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters und der Ausschluss von der Anspruchsberechtigung nach Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG bejaht, obwohl der Versicherte nur eine geringe finanzielle Beteiligung an der GmbH besitzt und über keine Zeichnungsberechtigung verfügt
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Basel-Land Kantonsgericht 27.09.2018 2018-09-27-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.09.2018 2018-09-27-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.09.2018 2018-09-27-sv-5
Unter Hinweis auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung wurden die arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters und der Ausschluss von der Anspruchsberechtigung nach Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG bejaht, obwohl der Versicherte nur eine geringe finanzielle Beteiligung an der GmbH besitzt und über keine Zeichnungsberechtigung verfügt
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