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2018-09-27-sv-5

Basel-Landschaft · 2018-09-27 · Deutsch BL

Unter Hinweis auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung wurden die arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters und der Ausschluss von der Anspruchsberechtigung nach Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG bejaht, obwohl der Versicherte nur eine geringe finanzielle Beteiligung an der GmbH besitzt und über keine Zeichnungsberechtigung verfügt

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Unter Hinweis auf die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung wurden die arbeitgeberähnliche Stellung eines Gesellschafters und der Ausschluss von der Anspruchsberechtigung nach Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG bejaht, obwohl der Versicherte nur eine geringe finanzielle Beteiligung an der GmbH besitzt und über keine Zeichnungsberechtigung verfügt

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