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2018-08-09-sv-4

Basel-Landschaft · 2018-08-09 · Deutsch BL

Beweiswürdigung; kein Anlass, an einem verwaltungsexternen Gutachten   konkret zu zweifeln und das Fehlen einer psychiatrischen Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in Frage zu stellen. Auf ein   strukturiertes Beweisverfahren kann verzichtet werden, weil den gegenteiligen Einschätzungen der behandelnden Ärzte kein Beweiswert beigemessen werden kann.

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Beweiswürdigung; kein Anlass, an einem verwaltungsexternen Gutachten   konkret zu zweifeln und das Fehlen einer psychiatrischen Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit in Frage zu stellen. Auf ein   strukturiertes Beweisverfahren kann verzichtet werden, weil den gegenteiligen Einschätzungen der behandelnden Ärzte kein Beweiswert beigemessen werden kann.

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