Rentenanspruch verneint. Das Invalidenpensum kann insbesondere in jenen Fällen, in welchen eine valide Person zuvor aus freiwilligen Stücken nur eine Teilerwerbstätigkeit ausgeübt hatte, auch grösser sein als das ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen geleistete Pensum. Trotz einer medizinisch zumutbaren Vollzeitbeschäftigung ein nur reduziertes Pensum auch beim Invalideneinkommen anzunehmen, liefe darauf hinaus, einen nicht versicherten, freiwilligen Pensenverzicht in unzulässiger Weise mit zu berücksichtigen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 12.07.2018 2018-07-12-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.07.2018 2018-07-12-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.07.2018 2018-07-12-sv-1
Rentenanspruch verneint. Das Invalidenpensum kann insbesondere in jenen Fällen, in welchen eine valide Person zuvor aus freiwilligen Stücken nur eine Teilerwerbstätigkeit ausgeübt hatte, auch grösser sein als das ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen geleistete Pensum. Trotz einer medizinisch zumutbaren Vollzeitbeschäftigung ein nur reduziertes Pensum auch beim Invalideneinkommen anzunehmen, liefe darauf hinaus, einen nicht versicherten, freiwilligen Pensenverzicht in unzulässiger Weise mit zu berücksichtigen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht