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2018-06-14-entger-1

Basel-Landschaft · 2018-06-14 · Deutsch BL

Unzulässigkeit kommunaler Einspracheverfahren betreffend periodische Wassergebühren / Schuldnerin von Wasserbezugsgebühren für eine in Stockwerkeigentum stehende Liegenschaft ist allein die Stockwerkeigentümergemeinschaft (keine direkte Haftung einzelner Stockwerkeigentümer) / Zählerablesung und Bezahlung einer Wasserbezugsrechnung sind gemeinschaftliche Lasten / Zustellung von Abgabeverfügungen an Stockwerkeigentümergemeinschaften ohne Verwaltung

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Unzulässigkeit kommunaler Einspracheverfahren betreffend periodische Wassergebühren / Schuldnerin von Wasserbezugsgebühren für eine in Stockwerkeigentum stehende Liegenschaft ist allein die Stockwerkeigentümergemeinschaft (keine direkte Haftung einzelner Stockwerkeigentümer) / Zählerablesung und Bezahlung einer Wasserbezugsrechnung sind gemeinschaftliche Lasten / Zustellung von Abgabeverfügungen an Stockwerkeigentümergemeinschaften ohne Verwaltung

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