Im Verwaltungsgutachten wird bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Einschätzung der Leistungsfähigkeit nicht hinreichend zwischen Drogensucht und versichertem Gesundheitsschaden differenziert. Daher bleibt fraglich, ob die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest teilweise auf eine versicherte Gesund-heitsschädigung zurückzuführen sind.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 07.06.2018 2018-06-07-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.06.2018 2018-06-07-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.06.2018 2018-06-07-sv-1
Im Verwaltungsgutachten wird bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Einschätzung der Leistungsfähigkeit nicht hinreichend zwischen Drogensucht und versichertem Gesundheitsschaden differenziert. Daher bleibt fraglich, ob die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest teilweise auf eine versicherte Gesund-heitsschädigung zurückzuführen sind.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht