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2018-06-07-sv-1

Basel-Landschaft · 2018-06-07 · Deutsch BL

Im   Verwaltungsgutachten wird bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes und   der Einschätzung der Leistungsfähigkeit nicht hinreichend zwischen   Drogensucht und versichertem Gesundheitsschaden differenziert. Daher bleibt   fraglich, ob die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest   teilweise auf eine versicherte Gesund-heitsschädigung zurückzuführen sind.

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Im   Verwaltungsgutachten wird bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes und   der Einschätzung der Leistungsfähigkeit nicht hinreichend zwischen   Drogensucht und versichertem Gesundheitsschaden differenziert. Daher bleibt   fraglich, ob die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen zumindest   teilweise auf eine versicherte Gesund-heitsschädigung zurückzuführen sind.

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