Das Verschulden bei einer fristlosen Kündigung wiegt objektiv betrachtet schwerer als bei einer ordentlichen; nachträgliche Anpassung des Sanktionsmasses bei einem Freispruch des Beschwerdeführers oder bei einer Einstellung des Strafverfahrens
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Basel-Land Kantonsgericht 29.05.2018 2018-05-29-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 29.05.2018 2018-05-29-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 29.05.2018 2018-05-29-sv-1
Das Verschulden bei einer fristlosen Kündigung wiegt objektiv betrachtet schwerer als bei einer ordentlichen; nachträgliche Anpassung des Sanktionsmasses bei einem Freispruch des Beschwerdeführers oder bei einer Einstellung des Strafverfahrens
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