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2018-05-29-sv-1

Basel-Landschaft · 2018-05-29 · Deutsch BL

Das Verschulden bei einer fristlosen Kündigung wiegt objektiv betrachtet schwerer als bei einer ordentlichen; nachträgliche Anpassung des Sanktionsmasses bei einem Freispruch des Beschwerdeführers oder bei einer Einstellung des Strafverfahrens

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Das Verschulden bei einer fristlosen Kündigung wiegt objektiv betrachtet schwerer als bei einer ordentlichen; nachträgliche Anpassung des Sanktionsmasses bei einem Freispruch des Beschwerdeführers oder bei einer Einstellung des Strafverfahrens

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