Neuberechnung des EL-Anspruchs. Der Verkehrswert einer sich im Ausland befindenden Liegenschaft lässt sich grundsätzlich durch Vergleich mit ähnlichen Objekten hinreichend genau schätzen. Andernfalls ist eine konkrete Verkehrswertschätzung zu veranlassen.
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Neuberechnung des EL-Anspruchs. Der Verkehrswert einer sich im Ausland befindenden Liegenschaft lässt sich grundsätzlich durch Vergleich mit ähnlichen Objekten hinreichend genau schätzen. Andernfalls ist eine konkrete Verkehrswertschätzung zu veranlassen.
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