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2018-02-08-sv-1

Basel-Landschaft · 2018-02-08 · Deutsch BL

IV-Rente; Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Auf die Berichte der versicherungsinternen Ärzte kann abgestellt werden; entgegen der Auffassung der IV-Stelle ist im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns aber auf die zumutbare Arbeit in der angestammten Tätigkeit abzustellen.

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IV-Rente; Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Auf die Berichte der versicherungsinternen Ärzte kann abgestellt werden; entgegen der Auffassung der IV-Stelle ist im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns aber auf die zumutbare Arbeit in der angestammten Tätigkeit abzustellen.

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