IV-Rente; Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Auf die Berichte der versicherungsinternen Ärzte kann abgestellt werden; entgegen der Auffassung der IV-Stelle ist im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns aber auf die zumutbare Arbeit in der angestammten Tätigkeit abzustellen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 08.02.2018 2018-02-08-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.02.2018 2018-02-08-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.02.2018 2018-02-08-sv-1
IV-Rente; Würdigung des medizinischen Sachverhalts: Auf die Berichte der versicherungsinternen Ärzte kann abgestellt werden; entgegen der Auffassung der IV-Stelle ist im Zeitpunkt des frühestmöglichen Rentenbeginns aber auf die zumutbare Arbeit in der angestammten Tätigkeit abzustellen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht