Art. 67 i.V.m. Art. 69 SchKG: Eine Erbschaft ist nicht aktiv betreibungsfähig; wesentliche Bestandteile eines Zahlungsbefehls; grundsätzliche Nichtigkeit des Zahlungsbefehls bei mangelhafter Parteibezeichnung; Möglichkeit der Heilung der fehlerhaften Parteibezeichnung, wenn keine der Parteien irregeführt wurde
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Basel-Land Kantonsgericht 12.12.2017 2017-12-12-zr-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.12.2017 2017-12-12-zr-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.12.2017 2017-12-12-zr-2
Art. 67 i.V.m. Art. 69 SchKG: Eine Erbschaft ist nicht aktiv betreibungsfähig; wesentliche Bestandteile eines Zahlungsbefehls; grundsätzliche Nichtigkeit des Zahlungsbefehls bei mangelhafter Parteibezeichnung; Möglichkeit der Heilung der fehlerhaften Parteibezeichnung, wenn keine der Parteien irregeführt wurde
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