Da seit der Begutachtung und vor Erlass der Verfügung neue medizinische Befunde erhoben wurden, kann nicht auf die Abklärungsergebnisse aus dem Verwaltungsverfahren abgestellt werden und die Angelegenheit wird zu weiteren Abklärungen an die IV-Stelle zurückgewiesen
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Basel-Land Kantonsgericht 30.11.2017 2017-11-30-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.11.2017 2017-11-30-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.11.2017 2017-11-30-sv-1
Da seit der Begutachtung und vor Erlass der Verfügung neue medizinische Befunde erhoben wurden, kann nicht auf die Abklärungsergebnisse aus dem Verwaltungsverfahren abgestellt werden und die Angelegenheit wird zu weiteren Abklärungen an die IV-Stelle zurückgewiesen
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