Die Voraussetzung der zweifellosen Unrichtigkeit für ein wiedererwägungsweises Zurückkommen auf die rechtskräftig verfügten Beiträge ist vorliegend nicht erfüllt
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Basel-Land Kantonsgericht 05.10.2017 2017-10-05-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.10.2017 2017-10-05-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 05.10.2017 2017-10-05-sv-3
Die Voraussetzung der zweifellosen Unrichtigkeit für ein wiedererwägungsweises Zurückkommen auf die rechtskräftig verfügten Beiträge ist vorliegend nicht erfüllt
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