Das KIGA hat den Versicherten zu Recht 8 Tage in seiner Anspruchsberechtigung eingestellt nachdem dieser sich geweigert hatte an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, weil sein Antrag auf Arbeitslosenentschädigung noch nicht bearbeitet worden war.
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Basel-Land Kantonsgericht 07.09.2017 2017-09-07-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.09.2017 2017-09-07-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.09.2017 2017-09-07-sv-1
Das KIGA hat den Versicherten zu Recht 8 Tage in seiner Anspruchsberechtigung eingestellt nachdem dieser sich geweigert hatte an einem Beratungsgespräch teilzunehmen, weil sein Antrag auf Arbeitslosenentschädigung noch nicht bearbeitet worden war.
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