Wird der im Betrieb des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau wegen miserabler wirtschaftlicher Lage gekündigt, hat sie aufgrund ihrer arbeitgeberähnlichen Stellung einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
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Basel-Land Kantonsgericht 31.08.2017 2017-08-31-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 31.08.2017 2017-08-31-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 31.08.2017 2017-08-31-sv-2
Wird der im Betrieb des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau wegen miserabler wirtschaftlicher Lage gekündigt, hat sie aufgrund ihrer arbeitgeberähnlichen Stellung einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
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