Art. 20 Abs. 2 und 4 URG, Vergütungsansprüche für die Nutzung von Kopiergeräten und digitalen Netzwerken. Die Einreden "Kein Kopierer" und "Kein digitales Netzwerk" müssen bereits im Einschätzungsverfahren vorgebracht werden; sie erweisen sich im gerichtlichen Verfahren betreffend die Vergütungsansprüche der ProLitteris als verspätet.
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Basel-Land Kantonsgericht 08.08.2017 2017-08-08-zr-4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 08.08.2017 2017-08-08-zr-4 Basilea Campagna Kantonsgericht 08.08.2017 2017-08-08-zr-4
Art. 20 Abs. 2 und 4 URG, Vergütungsansprüche für die Nutzung von Kopiergeräten und digitalen Netzwerken. Die Einreden "Kein Kopierer" und "Kein digitales Netzwerk" müssen bereits im Einschätzungsverfahren vorgebracht werden; sie erweisen sich im gerichtlichen Verfahren betreffend die Vergütungsansprüche der ProLitteris als verspätet.
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