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2017-08-03-sv-3

Basel-Landschaft · 2017-08-03 · Deutsch BL

Eine arbeitgeberähnliche Stellung des Beschwerdeführers ist nicht hinreichend erstellt. Eine beitragspflichtige Beschäftigung ist zwar nachgewiesen. Die mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe wirkt sich aber zu Ungunsten des Versicherten aus.

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Eine arbeitgeberähnliche Stellung des Beschwerdeführers ist nicht hinreichend erstellt. Eine beitragspflichtige Beschäftigung ist zwar nachgewiesen. Die mangelnde Bestimmbarkeit der Lohnhöhe wirkt sich aber zu Ungunsten des Versicherten aus.

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