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2017-08-03-sv-2

Basel-Landschaft · 2017-08-03 · Deutsch BL

Anspruch auf Hilflosenentschädigung verneint: Der minderjährige Versicherte ist nur in einer alltäglichen Lebensverrichtung (Essen) eingeschränkt und bedarf keiner durch das Gebrechen bedingten ständigen und besonders aufwendigen Pflege. Unter diesen Um-ständen entfiel auch die Grundlage für die Ausrichtung eines Intensivpflegezuschlags.

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Anspruch auf Hilflosenentschädigung verneint: Der minderjährige Versicherte ist nur in einer alltäglichen Lebensverrichtung (Essen) eingeschränkt und bedarf keiner durch das Gebrechen bedingten ständigen und besonders aufwendigen Pflege. Unter diesen Um-ständen entfiel auch die Grundlage für die Ausrichtung eines Intensivpflegezuschlags.

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