Neuberechnung der EL: Hält sich der Ehegatte oder ein anderes Familienmitglied längere Zeit im Ausland auf, so fällt es bei der Bemessung der EL ausser Betracht (Art. 10 ELV). Die aus der Neuberechnung resultierende Rückforderung erfolgt zu Recht.
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Basel-Land Kantonsgericht 18.05.2017 2017-05-18-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.05.2017 2017-05-18-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.05.2017 2017-05-18-sv-1
Neuberechnung der EL: Hält sich der Ehegatte oder ein anderes Familienmitglied längere Zeit im Ausland auf, so fällt es bei der Bemessung der EL ausser Betracht (Art. 10 ELV). Die aus der Neuberechnung resultierende Rückforderung erfolgt zu Recht.
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