Statusfrage. Unter Berücksichtigung der gesamten persönlichen, beruflichen und sozialen Verhältnisse ist davon auszugehen, dass die Versicherte ohne gesundheitliche Beeinträchtigung infolge Änderung ihrer Lebensumstände und bedingt durch neu gewonnene Ressourcen einem vollzeitlichen Erwerbspensum nachgegangen wäre.
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Basel-Land Kantonsgericht 11.05.2017 2017-05-11-sv-7 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.05.2017 2017-05-11-sv-7 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.05.2017 2017-05-11-sv-7
Statusfrage. Unter Berücksichtigung der gesamten persönlichen, beruflichen und sozialen Verhältnisse ist davon auszugehen, dass die Versicherte ohne gesundheitliche Beeinträchtigung infolge Änderung ihrer Lebensumstände und bedingt durch neu gewonnene Ressourcen einem vollzeitlichen Erwerbspensum nachgegangen wäre.
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