Die Rückforderung ursprünglich ausgerichteter Taggelder gestützt auf den IK-Auszug des Versicherten erweist sich mangels offensichtlicher Unrichtigkeit zuvor erzielter Zwischenverdienste aufgrund divergierender Angaben als unzulässig. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 04.05.2017 2017-05-04-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.05.2017 2017-05-04-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.05.2017 2017-05-04-sv-2
Die Rückforderung ursprünglich ausgerichteter Taggelder gestützt auf den IK-Auszug des Versicherten erweist sich mangels offensichtlicher Unrichtigkeit zuvor erzielter Zwischenverdienste aufgrund divergierender Angaben als unzulässig. Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Abklärung.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht