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2017-05-03-sv-1

Basel-Landschaft · 2017-05-03 · Deutsch BL

Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht. Aufgrund der entsprechenden Vertragsklausel in seinem Arbeitsvertrag kann nicht gesagt werden, dass der Versicherte hätte wissen müssen, dass er einen meldepflichtigen Zwischenverdienst erzielen würde. Eine auch nur leicht fahrlässige Verletzung seiner Melde- und Auskunftspflicht ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.

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Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht. Aufgrund der entsprechenden Vertragsklausel in seinem Arbeitsvertrag kann nicht gesagt werden, dass der Versicherte hätte wissen müssen, dass er einen meldepflichtigen Zwischenverdienst erzielen würde. Eine auch nur leicht fahrlässige Verletzung seiner Melde- und Auskunftspflicht ist unter diesen Umständen ausgeschlossen.

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