opencaselaw.ch

2017-04-27-sv-5

Basel-Landschaft · 2017-04-27 · Deutsch BL

Anspruch auf eine höhere Invalidenrente gestützt auf ein Gerichtsgutachten bejaht; bei der Berechnung des Invalideneinkommens rechtfertigt es sich in casu nicht, ausnahmsweise auf die Tabelle T17 der LSE, Ziffer 4 (Bürokräfte und verwandte Berufe) abzustellen; das Invalideneinkommen ist daher anhand der im Regelfall anzuwendenden Tabelle TA1, Total, zu ermitteln.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5

Anspruch auf eine höhere Invalidenrente gestützt auf ein Gerichtsgutachten bejaht; bei der Berechnung des Invalideneinkommens rechtfertigt es sich in casu nicht, ausnahmsweise auf die Tabelle T17 der LSE, Ziffer 4 (Bürokräfte und verwandte Berufe) abzustellen; das Invalideneinkommen ist daher anhand der im Regelfall anzuwendenden Tabelle TA1, Total, zu ermitteln.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht