Anspruch auf eine höhere Invalidenrente gestützt auf ein Gerichtsgutachten bejaht; bei der Berechnung des Invalideneinkommens rechtfertigt es sich in casu nicht, ausnahmsweise auf die Tabelle T17 der LSE, Ziffer 4 (Bürokräfte und verwandte Berufe) abzustellen; das Invalideneinkommen ist daher anhand der im Regelfall anzuwendenden Tabelle TA1, Total, zu ermitteln.
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Basel-Land Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-5
Anspruch auf eine höhere Invalidenrente gestützt auf ein Gerichtsgutachten bejaht; bei der Berechnung des Invalideneinkommens rechtfertigt es sich in casu nicht, ausnahmsweise auf die Tabelle T17 der LSE, Ziffer 4 (Bürokräfte und verwandte Berufe) abzustellen; das Invalideneinkommen ist daher anhand der im Regelfall anzuwendenden Tabelle TA1, Total, zu ermitteln.
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