IV-Rente: Beurteilung der Frage, ob vor Verfügungserlass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist / Bei der Bemessung des Valideneinkommens ist auf den bei der letzten Arbeitgeberin erzielten Lohn abzustellen, da der Versicherte diese Stelle aus gesundheitlichen und nicht aus invaliditätsfremden Gründen verloren hat
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Basel-Land Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-3 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.04.2017 2017-04-27-sv-3
IV-Rente: Beurteilung der Frage, ob vor Verfügungserlass eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist / Bei der Bemessung des Valideneinkommens ist auf den bei der letzten Arbeitgeberin erzielten Lohn abzustellen, da der Versicherte diese Stelle aus gesundheitlichen und nicht aus invaliditätsfremden Gründen verloren hat
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