opencaselaw.ch

2017-02-07-sv-1

Basel-Landschaft · 2017-02-07 · Deutsch BL

Gutheissung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat glaubhaft gemacht, dass er eine Arbeitsstelle von längerer Dauer als Fachmann Betreuung aufgenommen hätte, wenn er nicht hätte einrücken müssen. Die Beschwerdegegnerin hat demnach zu Unrecht auf das vordienstliche Lehrlingseinkommen abgestellt und den Mindestansatz von Fr. 62.-- pro Diensttag angewendet. Grundlage für die Berechnung der Erwerbsersatz-Entschädigung ist der Lohn, der dem Versicherten entgangen ist bzw. den er verdient hätte.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 07.02.2017 2017-02-07-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 07.02.2017 2017-02-07-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 07.02.2017 2017-02-07-sv-1

Gutheissung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat glaubhaft gemacht, dass er eine Arbeitsstelle von längerer Dauer als Fachmann Betreuung aufgenommen hätte, wenn er nicht hätte einrücken müssen. Die Beschwerdegegnerin hat demnach zu Unrecht auf das vordienstliche Lehrlingseinkommen abgestellt und den Mindestansatz von Fr. 62.-- pro Diensttag angewendet. Grundlage für die Berechnung der Erwerbsersatz-Entschädigung ist der Lohn, der dem Versicherten entgangen ist bzw. den er verdient hätte.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht