Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Das Verschulden bei einer während der Probezeit durch die versicherte Person erfolgten Kündigung ist im Allgemeinen weniger streng zu beurteilen, als wenn sie das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt auflöst.
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Basel-Land Kantonsgericht 30.01.2017 2017-01-30-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.01.2017 2017-01-30-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.01.2017 2017-01-30-sv-2
Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Das Verschulden bei einer während der Probezeit durch die versicherte Person erfolgten Kündigung ist im Allgemeinen weniger streng zu beurteilen, als wenn sie das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt auflöst.
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