Erlass der Mindestbeiträge, Kostentragung des Kantons, Gesetzesauslegung: Art. 11 Abs. 2 AHVG ermächtigt die Kantone, für die von ihnen zu bezahlenden erlassenen Mindestbeiträge teilweise Rückgriff auf die Wohnsitzgemeinden der betroffenen obligatorisch Versicherten zu nehmen. Indessen lässt die Bestimmung keinen Raum für eine vollständige Überwälzung der erlassenen Beiträge.
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Basel-Land Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-8 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-8 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-8
Erlass der Mindestbeiträge, Kostentragung des Kantons, Gesetzesauslegung: Art. 11 Abs. 2 AHVG ermächtigt die Kantone, für die von ihnen zu bezahlenden erlassenen Mindestbeiträge teilweise Rückgriff auf die Wohnsitzgemeinden der betroffenen obligatorisch Versicherten zu nehmen. Indessen lässt die Bestimmung keinen Raum für eine vollständige Überwälzung der erlassenen Beiträge.
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