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2017-01-19-sv-7

Basel-Landschaft · 2017-01-19 · Deutsch BL

Der von der IV-Stelle bewilligte Senkrechtlift im Innenbereich entspricht den gesetzlichen Vorgaben an ein einfaches und zweckmässiges Hilfsmittel, weshalb die Mehrkosten für den vom Beschwerdeführer erstellten Aussenlift nicht übernommen werden müssen.

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Der von der IV-Stelle bewilligte Senkrechtlift im Innenbereich entspricht den gesetzlichen Vorgaben an ein einfaches und zweckmässiges Hilfsmittel, weshalb die Mehrkosten für den vom Beschwerdeführer erstellten Aussenlift nicht übernommen werden müssen.

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