Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist zurecht von einem versicherten Verdienst in der Höhe von Fr. 8‘457.-- ausgegangen. Darüber hinaus gehende Lohnzahlungen können nicht mit dem im Sozialversicherungsrecht erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit belegt werden.
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Basel-Land Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-1 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.01.2017 2017-01-19-sv-1
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist zurecht von einem versicherten Verdienst in der Höhe von Fr. 8‘457.-- ausgegangen. Darüber hinaus gehende Lohnzahlungen können nicht mit dem im Sozialversicherungsrecht erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit belegt werden.
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