Die vorhandene Aktenlage lässt keine abschliessende Beurteilung des Gesuchs des Versicherten um Rentenerhöhung zu / Rückweisung der Angelegenheit an die IV-Stelle zur Einholung eines Verlaufsgutachtens bei den Fachärzten, die das ursprüngliche Gutachten erstellt haben
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Basel-Land Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-2 Basilea Campagna Kantonsgericht 05.01.2017 2017-01-05-sv-2
Die vorhandene Aktenlage lässt keine abschliessende Beurteilung des Gesuchs des Versicherten um Rentenerhöhung zu / Rückweisung der Angelegenheit an die IV-Stelle zur Einholung eines Verlaufsgutachtens bei den Fachärzten, die das ursprüngliche Gutachten erstellt haben
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