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2017-01-05-sv-2

Basel-Landschaft · 2017-01-05 · Deutsch BL

Die vorhandene Aktenlage lässt keine abschliessende Beurteilung des Gesuchs des Versicherten um Rentenerhöhung zu / Rückweisung der Angelegenheit an die IV-Stelle zur Einholung eines Verlaufsgutachtens bei den Fachärzten, die das ursprüngliche Gutachten erstellt haben

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Die vorhandene Aktenlage lässt keine abschliessende Beurteilung des Gesuchs des Versicherten um Rentenerhöhung zu / Rückweisung der Angelegenheit an die IV-Stelle zur Einholung eines Verlaufsgutachtens bei den Fachärzten, die das ursprüngliche Gutachten erstellt haben

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